Sportfest Donaustadt – Samstag, 6. September 2025

1. Veranstaltung

Das Sportfest Donaustadt findet am Samstag, den 6. September 2025, im 22. Wiener Gemeindebezirk statt. Ziel der Veranstaltung ist es, die Vielfalt des Sports in der Donaustadt sichtbar zu machen, lokale Vereine zu stärken und allen Besucher:innen ein aktives, erlebnisreiches Fest zu bieten.

2. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme eingeladen sind eingetragene Sportvereine, gemeinnützige Bewegungsinitiativen sowie sonstige sportbezogene Organisationen mit Sitz oder Aktivitätsschwerpunkt in Wien, bevorzugt in der Donaustadt. Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert jedoch eine vorherige Anmeldung und schriftliche Bestätigung durch die Veranstalter.

3. Anmeldung und Platzvergabe

Die Anmeldung erfolgt über das bereitgestellte Online-Formular auf der Website. Nach Einlangen der Anmeldung erhalten die Vereine eine Rückmeldung mit Details zur Platzierung, Zeitplan und Infrastruktur. Die Platzvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit und Art der geplanten Aktivität (z. B. Infohütte, Bewegungsstation, Showbühne).

4. Aufbau & Abbau

5. Verantwortung und Sicherheit

6. Werbung & Materialien

7. Foto-, Video- und Medienrechte

Das Sportfest Donaustadt wird von einem professionellen Medien-Team dokumentiert. Dabei entstehen Fotos und Videos, die für folgende Zwecke verwendet werden können:

Mit der Teilnahme erklären sich die teilnehmenden Vereine sowie deren Vertreter:innen ausdrücklich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung entstandenes Bild- und Tonmaterial unentgeltlich und ohne zeitliche Begrenzung für die Öffentlichkeitsarbeit des Sportfests verwendet werden darf. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich, gilt jedoch nur für zukünftige Veröffentlichungen.

8. Verhaltenskodex

Das Sportfest Donaustadt steht für Vielfalt, Inklusion und Respekt. Vereine verpflichten sich zu einem wertschätzenden, diskriminierungsfreien Umgang mit allen Besucher:innen und anderen Teilnehmenden. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung.

9. Änderungen und Absage

Der Veranstalter behält sich vor, bei schlechtem Wetter, behördlichen Auflagen oder anderen unvorhersehbaren Umständen die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder anzupassen. Bereits angemeldete Vereine werden in diesem Fall umgehend informiert.